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Brandschutzunterweisung für Mitarbeitende


Eine Brandschutzunterweisung hilft Mitarbeitenden, Brandrisiken im Arbeitsalltag besser zu erkennen und im Ernstfall richtig zu handeln. Sie vermittelt, welche Regeln im Unternehmen gelten, wie eine Alarmierung abläuft, welche Fluchtwege zu nutzen sind und wie sich Beschäftigte bei einem Brand verhalten sollen.

Die Brandschutzunterweisung von SBGN richtet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden verständlich, praxisnah und betriebsbezogen unterweisen möchten. Die Unterweisung wird in der Regel als Inhouse-Schulung durchgeführt und auf die vorhandenen Abläufe, Räume und Risiken im Unternehmen abgestimmt.

Warum ist eine Brandschutzunterweisung wichtig?


Viele Brandschutzmaßnahmen sind im Unternehmen bereits vorhanden: Feuerlöscher, Flucht- und Rettungspläne, Alarmierungswege, Sammelstellen, organisatorische Vorgaben oder betriebliche Brandschutzordnungen.

Im Alltag stellt sich jedoch eine einfache Frage: Wissen die Mitarbeitenden auch, was diese Vorgaben für sie konkret bedeuten?

Eine Brandschutzunterweisung sorgt dafür, dass Beschäftigte nicht nur wissen, dass es Brandschutzregeln gibt, sondern wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Sie schafft Orientierung, reduziert Unsicherheit und unterstützt eine sichere Reaktion im Ernstfall.

Für Unternehmen bedeutet das: Brandschutz wird nicht nur geplant oder ausgehängt, sondern regelmäßig erklärt und im Bewusstsein der Mitarbeitenden verankert.

Einordnung in die SBGN-Pyramide


Die Brandschutzunterweisung gehört zur dritten Ebene der SBGN-Pyramide: Lehrgänge und Unterweisungen.

Brandschutzkonzepte definieren, welche Anforderungen für ein Gebäude, eine Nutzung oder einen Betrieb gelten.

Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne machen wichtige Informationen sichtbar und im Ernstfall nutzbar.

Die Brandschutzunterweisung sorgt dafür, dass Mitarbeitende diese Informationen verstehen und ihr Verhalten im Arbeitsalltag daran ausrichten können.

So wird aus fachlicher Planung eine verständliche und gelebte Brandschutzorganisation.
 

Brandschutzkonzepte     |     Feuerwehrpläne     |     Flucht- und Rettungspläne

Inhalte der Brandschutzunterweisung


Die Inhalte der Brandschutzunterweisung werden verständlich vermittelt und auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt. Ziel ist nicht, Mitarbeitende mit Fachbegriffen zu überladen, sondern ihnen Sicherheit für typische Situationen im Arbeitsalltag zu geben.

Typische Inhalte sind:

  • Brandrisiken im eigenen Arbeitsumfeld
  • grundlegendes Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung und betriebliche Meldewege
  • Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen
  • Bedeutung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Umgang mit Türen, Brandabschnitten und Rauchentwicklung
  • Verhalten gegenüber Kolleginnen, Kollegen, Besuchern oder Gästen
  • Aufgaben und Grenzen im Ernstfall
  • Hinweise zu Feuerlöschern und Feuerlöscheinrichtungen
  • Fragen aus dem konkreten Betriebsalltag

Je nach Unternehmen können weitere Themen ergänzt werden, zum Beispiel besondere Risiken in Produktion, Lager, Werkstatt, Küche, Technikbereichen, Verwaltung, Hotellerie oder Logistik.

Für wen ist die Brandschutzunterweisung geeignet?


Die Brandschutzunterweisung richtet sich an Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen, die Mitarbeitende regelmäßig und verständlich zum Verhalten im Brandfall unterweisen möchten.

Geeignet ist die Unterweisung insbesondere für:

  • neue Mitarbeitende
  • bestehende Teams im Rahmen regelmäßiger Unterweisungen
  • Mitarbeitende in Verwaltung, Produktion, Lager, Logistik oder Technik
  • Beschäftigte in Hotels, Beherbergungsbetrieben oder Einrichtungen mit Publikumsverkehr
  • Teams an Standorten mit besonderen Brandrisiken
  • Unternehmen mit aktualisierten Flucht- und Rettungsplänen
  • Betriebe nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder organisatorischen Veränderungen

Die Brandschutzunterweisung ist keine Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Sie richtet sich breiter an Mitarbeitende und vermittelt das notwendige Wissen für sicheres Verhalten im Arbeitsalltag und im Brandfall.

Durchführung als Inhouse-Unterweisung


SBGN führt Brandschutzunterweisungen überwiegend als Inhouse-Unterweisung beim Unternehmen durch. Dadurch können Inhalte, Beispiele und Fragen direkt auf die jeweilige Arbeitsumgebung bezogen werden.

Das ist besonders sinnvoll, wenn konkrete Fluchtwege, Sammelstellen, Alarmierungswege, Brandabschnitte, betriebliche Besonderheiten oder bestehende Flucht- und Rettungspläne einbezogen werden sollen.

SBGN bietet Brandschutzunterweisungen insbesondere im Umkreis von ca. 100 km um Bexbach an.

Häufige Fragen zur Brandschutzunterweisung

Ist eine Brandschutzunterweisung das Gleiche wie ein Brandschutzhelfer-Lehrgang?

Nein. Eine Brandschutzunterweisung richtet sich grundsätzlich an Mitarbeitende, die über Brandrisiken und das richtige Verhalten im Brandfall informiert werden sollen. Ein Brandschutzhelfer-Lehrgang qualifiziert ausgewählte Personen zusätzlich für unterstützende Aufgaben im betrieblichen Brandschutz.


Wie oft sollte eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?

Brandschutzunterweisungen sollten regelmäßig erfolgen. Sinnvoll ist eine Wiederholung insbesondere bei neuen Mitarbeitenden, organisatorischen Änderungen, Umbauten, neuen Flucht- und Rettungsplänen oder veränderten betrieblichen Risiken.


Kann die Unterweisung auf unser Unternehmen abgestimmt werden?

Ja. Gerade bei Brandschutzunterweisungen ist der Bezug zum konkreten Betrieb wichtig. Fluchtwege, Sammelstellen, Alarmierungswege, besondere Risiken und vorhandene Pläne können in die Unterweisung einbezogen werden.


Erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis?

Die Durchführung der Unterweisung kann dokumentiert werden. Das ist für Unternehmen wichtig, um nachvollziehbar festzuhalten, welche Mitarbeitenden unterwiesen wurden und welche Inhalte behandelt wurden.


Ist eine praktische Löschübung Bestandteil der Brandschutzunterweisung?

Das hängt vom gewünschten Umfang ab. Eine Brandschutzunterweisung kann theoretisch ausgerichtet sein oder durch praktische Elemente ergänzt werden. Wenn der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen praktisch geübt werden soll, kann dies entsprechend abgestimmt werden.

Verwandte Lehrgänge und Leistungen


Passend zur Brandschutzunterweisung sind insbesondere:

  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer
  • Brandschutzkonzepte
  • Feuerwehrpläne
  • Flucht- und Rettungspläne

Ihr Brandschutzunterweisung


Sie möchten Mitarbeitende regelmäßig zum Brandschutz unterweisen oder zunächst klären, welcher Umfang für Ihr Unternehmen sinnvoll ist?

SBGN unterstützt Sie bei der Einordnung und stimmt die Brandschutzunterweisung auf Ihre betriebliche Situation ab.


Brandschutzunterweisung anfragen
 

Brandschutzunterweisung     |     Evakuierungshelfer     |     Brandschutz-Lehrgänge

FAQ Brandschutzunterweisung nach ArbSchG, ASR A2.2, VDI 4062 und DGUV-V 1

Wir führen Unterweisungen/Schulungen im Bereich Brandschutz und Evakuierung nach den rechtlichen Vorgaben (ArbSchG, ASR A2.2, VDI 4062, DGUV-V 1) in Ihrem Unternehmen durch.
Unser Ziel ist es, dass die Unterweisungen/Schulungen auf Ihr Unternehmen mit den dortigen Gefahren abgestimmt sind. Der Fokus liegt dabei auf eine überwiegende praktische Ausbildung. 

Gerne kommen wir in Ihr Unternehmen und schauen uns gemeinsam mit Ihnen die Schwerpunkte an und stimmen unsere Unterweisungen/Schulungen darauf ab.
Neben u. a praktischen Feuerlöschübungen mit einer Brandsimulationsanlage, wird auch die Evakuierung realisiert mit unterschiedlichen Evakuierungsmitteln. 

Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Zertifikat.


  • § 5 ArbSchG
  • § 6 ArbSchG
  • § 10 Abs. 1 ArbSchG
  • § 12 Abs. 1 ArbSchG
  • Punkt 7.3 ASR A2.2
  • § 22 Abs. 1 DGUV-V 1

Jeder Arbeitnehmer


  • Fluchtwege
  • Brandschutzordnung
  • Alarmierung
  • Verhalten im Brandfall

Variabel, keine rechtliche Vorgabe


Jährlich, sowie vor Aufnahme der Beschäftigung und Veränderung des Tätigkeitsbereiches