Ausbildung zum/zur Gefahrgutbeauftragten
Ihre Sicherheit – unsere Mission
In einer Zeit, in der der sichere Umgang mit Gefahrstoffen für Unternehmen essenziell ist, bietet unser Lehrgang für Gefahrgutbeauftragte eine fundierte Ausbildung, die Ihre Mitarbeiter zu kompetenten Sicherheitsberatern macht. Dieser Kurs richtet sich an alle, die als Gefahrgutbeauftragte fungieren möchten oder bereits in dieser Rolle tätig sind und ihr Wissen vertiefen wollen.
Lerninhalte des Lehrgangs
Unsere Ausbildung umfasst eine Vielzahl von Themen, die sicherstellen, dass Ihre Gefahrgutbeauftragten bestens gerüstet sind, um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten:
- Rechtliche Grundlagen:
Ein umfassender Überblick über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und internationalen Regelungen zum Umgang mit Gefahrgut. - Gefährdungsbeurteilung:
Erlernen, wie potenzielle Gefahren durch Gefahrstoffe identifiziert und bewertet werden, um angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. - Transport und Lagerung:
Kenntnisse über die sichere Handhabung, Lagerung und den Transport von Gefahrstoffen, einschließlich der erforderlichen Kennzeichnung und Dokumentation. - Notfallmanagement:
Entwicklung von Notfallplänen und Erlernen der richtigen Reaktion auf Zwischenfälle mit Gefahrstoffen, um Schäden zu minimieren und die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. - Praxisorientierte Übungen:
Anwendungsbezogene Trainings, die den Teilnehmern helfen, theoretisches Wissen in realistischen Szenarien anzuwenden und praktische Fähigkeiten zu entwickeln.
Vorteile für Unternehmer
- Erhöhung der Sicherheit:
Durch die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu qualifizierten Gefahrgutbeauftragten verringern Sie das Risiko von Unfällen und schaffen ein sichereres Arbeitsumfeld. - Rechtssicherheit:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen erfüllt. So schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen und Strafen. - Effektive Risiko- und Notfallmanagementstrategien:
Gut ausgebildete Sicherheitsberater können potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten, um Notfälle zu verhindern oder angemessen zu reagieren. - Verbesserung des Unternehmensimages:
Ein engagiertes Bekenntnis zu Sicherheit und Umweltschutz stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner und fördert ein positives Unternehmensimage. - Investition in die Zukunft:
Die Schulung Ihrer Mitarbeiter ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft des Unternehmens. Durch qualifizierte Gefahrgutbeauftragte erhöhen Sie die Effizienz und Produktivität Ihrer Abläufe.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter, indem Sie in die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten investieren. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich einen Platz in unserem Lehrgang. Gemeinsam gestalten wir eine sichere und verantwortungsvolle Zukunft für Ihr Unternehmen!
Gefahrgut-Lehrgänge für Transport, Spedition und freiberufliche Fahrer im Saarland & Rheinland-Pfalz
Fachbereich Gefahrgut
FAQ Gefahrgutbeauftragte
Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit den Versand bzw. die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße/Schiene/Binnengewässer/Seeschifffahrt oder damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, benötigt grundsätzlich einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte.
Ausgenommen hiervon sind Unternehmen, die
- ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Treibfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in
der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt, Empfänger,
Reisender. Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen, Wiederaufbereiter von
Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) sowie als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von
IBC zugewiesen sind.
- ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugeordnet sind und die Beförderung
gefährlichen Gütern nicht 50 t netto, im Kalenderjahr überschreiten, wobei die Klasse 7
(radioaktive Stoffe) und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3
ADR
- ausschließlich Pflichten als Entlader übertragen wurden und die Beförderung gefährlichen
Gütern nicht 50 t, netto, im Kalenderjahr überschreiten ADR
- Beförderung von gefährlichen Gütern, welche vom ADR / RID / ADN / IMDG-Code freigestellt sind
- Mengen, die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR / RID / ADN / IMDG-Code die angegebenen Höchstmengen nicht überschreiten
- Beförderung von begrenzten und freigestellten Mengen sowie gefährliche Güter, die aufgrund einer Sondervorschrift befreit sind
- Nicht mehr als 50 t, netto, je Kalenderjahr für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördern sowie radioaktive Stoffe die der UN 2908 bis UN 2911 zugeordnet sind
ACHTUNG
Durch die Behörde kann trotz der v.g. Befreiung in bestimmten Fällen einen Gefahrgutbeauftragten anordnen.
Er ist meistens der sog. erste Verkehrsträger, welcher mindestens 30 Unterrichtseinheiten umfasst.
Zum Schulungsbeginn erhält der Teilnehmer das Buch ADR ( „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“; auf deutsch : „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ ) in seiner aktuellen Fassung sowie das aktuelle Prüfungsbuch.
Als Aufbaukurs zum ersten Verkehrsträger, sind hier nur noch 10 Unterrichtseinheiten erforderlich. Neben den Prüfungsbuch, erhält der Teilnehmer die Fachliteratur RID („Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses“; zu deutsch: „Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter“).
Er ist weiterer Aufbaukurs zum ersten Verkehrsträger, welcher mit 10 Unterrichtseinheiten angesetzt ist.
Die dazugehörige Fachliteratur heißt ADN („Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures; zu deutsch : Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasser-straßen“)
Werden gefährliche Güter per Übersee befördert, so wird der mit 10 Unterrichtseinheiten angesetzte Kurs benötigt.
International Maritime Code for Dangerous Goods, kurz IMDG-Code”, was auf deutsch „Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr“ heißt, nennt sich dich das Fachbuch.
Nach den erreichten Unterrichtseinheiten erhält der Proband eine Bescheinigung, dass er den entsprechenden Kurs besucht hat. Der Teilnehmer kann nun bei allen IHK´en die Prüfung ablegen, bei Vorlage der Schulungsbescheinigung.