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Brandschutznachweise: Sicherheit für Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen

SBGN – Ihr Partner für eine nachhaltige Brandschutzstrategie


Bei SBGN setzen wir uns dafür ein, dass Sie und  Ihre Immobilie umfassend geschützt sind.
Unser Fokus liegt auf maßgeschneiderten Brandschutznachweisen für 

  • selbstgenutzte Wohnungen

  • Mietobjekte und 

  • Betriebsstätten

Mit unserer Expertise entwickeln wir präzise, rechtlich konforme Lösungen, die Risiken minimieren und Sicherheit schaffen.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung der Nachweise, sondern auch bei deren Umsetzung.

Laden Sie sich jetzt Ihre Checkliste herunter und setzen Sie den ersten Schritt zu mehr Sicherheit! 

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Vertrauen Sie auf SBGN und schützen Sie, was Ihnen wichtig ist – denn Sicherheit beginnt mit solidem Brandschutznachweis.

Was ist ein Brandschutznachweis?

Brandschutznachweise: das Fundament Ihrer Sicherheit


Ein Brandschutznachweis ist ein dokumentierter Nachweis, der die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen für eine Immobilie bestätigt. Dieser Nachweis ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Brandschutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt sind und potenzielle Risiken minimiert werden. 

Brandschutznachweise sind in der Regel erforderlich für selbstgenutzte Immobilien, Mietobjekte sowie Betriebsstätten und dienen dazu, die Gesundheit und Sicherheit von Bewohnern, Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten.


  1. Gewährleistung der Sicherheit 
  2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  3. Risiko- und Gefahrenminimierung
  4. Dokumentation und Nachweisführung 
  5. Schutz der Investments

Insgesamt trägt ein Brandschutznachweis dazu bei, sowohl die strukturelle Integrität der Immobilie zu wahren als auch das Wohlbefinden und die Sicherheit aller Nutzer zu garantieren.
SBGN hilft, spezifischen Anforderungen zu identifizieren und passende Lösungen zu erarbeiten, um eine effektive Brandschutzstrategie zu implementieren.

7 Vorteile eines Brandschutznachweises


  1. Erhöhte Sicherheit für Familie, Bewohner und Mitarbeiter

  2. Schutz des Eigentums

  3. Rechtliche Absicherung

  4. Optimierung der Versicherungsprämien

  5. Verbesserte Notfallplanung und Reaktionsfähigkeit

  6. Steigerung des Vertrauens

  7. Langfristige Kosteneinsparungen

Was kostet ein Brandschutznachweis?

5 Faktoren bestimmen den Preis


  1. Gebäudetyp

  2. Komplexität des Projekts

  3. Regionale Vorschriften und Richtlinien

  4. Qualifikation des Prüfers

  5. Umfang der erforderlichen Unterlagen und Nachweise


Eine frühzeitige Planung und eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Brandschutzexperten bei SBGN helfen, die Kosten zu reduzieren und sicherzustellen, dass Ihr Brandschutznachweis sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den spezifischen Bedürfnissen des Projekts gerecht wird.

Die drei Säulen des Brandschutznachweises


Der Brandschutz ist ein umfassendes und vielschichtiges Thema, das sich in drei zentrale Bereiche unterteilt: anlagentechnischer, betrieblicher/organisatorischer und abwehrender Brandschutz. Jeder dieser Bereiche spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Immobilien.
 

1. Anlagentechnischer Brandschutz


umfasst alle technischen Einrichtungen und Systeme, die zur Brandverhütung und Brandbekämpfung installiert werden.

  • Brandmeldeanlagen (BMA):
    Diese Systeme detektieren Rauch, Wärme oder Flammen und alarmieren die Brandmeldezentrale sowie die Feuerwehr. Eine rechtzeitige Alarmierung kann entscheidend sein, um Menschenleben zu retten und Schäden zu minimieren.
     
  • Sprinkleranlagen:
    Automatische Löschsysteme, die bei Hitzeentwicklung aktiviert werden und Wasser versprühen, um Brände zu löschen oder einzudämmen. Sprinkleranlagen sind besonders effektiv, weil sie bereits in der Entstehungsphase eines Brandes eingreifen.
     
  • Löschsysteme:
    Dazu zählen auch tragbare Feuerlöscher, CO2-Löscher und Schaum- und Wasserlöschanlagen. Die Auswahl und Platzierung dieser Löschmittel müssen auf die spezifischen Brandgefährdungen innerhalb eines Gebäudes abgestimmt sein.
     
  • Wartung und Inspektionen:
    Regelmäßige Prüfungen und Wartungsmaßnahmen sind unerlässlich, um die Funktionsfähigkeit dieser Systeme sicherzustellen. Beispielsweise müssen Brandmeldeanlagen und Sprinkleranlagen gemäß den Vorschriften regelmäßig getestet werden, um eine reibungslose Funktion im Ernstfall zu garantieren.
     

2. Betrieblicher/Organisatorischer Brandschutz


konzentriert sich auf alle organisatorischen Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu vermeiden und die Reaktion im Brandfall zu optimieren.

  • Schulungen und Unterweisungen:
    Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter sind essenziell, um das Bewusstsein für Brandschutzmaßnahmen zu erhöhen. Durch Übungen lernen die Mitarbeiter den richtigen Umgang mit Feuerlöschern, das Verhalten im Brandfall und die Nutzung der Fluchtwege.
     
  • Notfall- und Evakuierungspläne:
    Diese Pläne sind entscheidend, um im Ernstfall schnell und sicher zu handeln. Sie definieren die Fluchtwege, Sammelpunkte und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter. Regelmäßige Brandübungen helfen, die Effektivität dieser Pläne zu testen und zu verbessern.
     
  • Brandschutzordnungen:
    Die Erstellung einer Brandschutzordnung umfasst die Dokumentation aller erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensweisen, die im Falle eines Brands befolgt werden müssen. Diese sollten für alle Benutzer der Immobilie zugänglich und verständlich sein.
     

3. Abwehrender Brandschutz


umfasst alle präventiven Maßnahmen, die darauf abzielen, Brände bereits im Vorfeld zu verhindern und deren Entstehung zu reduzieren.

  • Sicherheitsvorkehrungen:
    Dazu zählen bauliche Maßnahmen wie feuerbeständige Materialien, ausreichende Abstände zwischen brennbaren Materialien und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Gefahrstoffen.
     
  • Risikobewertung und -management:
    Regelmäßige Risikobewertungen helfen, potenzielle Brandgefahren zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Diese Bewertungen sollten in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, besonders bei Veränderungen in der Nutzung oder Struktur der Immobilie.
     
  • Präventionsstrategien:
    Strategien zur Brandverhütung sollten ganzheitlich betrachtet werden, einschließlich der Aufklärung der Nutzer über potenzielle Brandquellen, z. B. über unsachgemäße Elektroinstallation oder unzureichende Lagerung von brennbaren Materialien.

Insgesamt sind effektive Brandschutzmaßnahmen in all diesen Bereichen entscheidend, um die Sicherheit von Personen und Objekten zu gewährleisten. 
Eine umfassende Strategie, die technische Einrichtungen, organisatorische Maßnahmen und präventive Strategien integriert, bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Brandschutz.

Für wen sind unsere Brandschutznachweise geeignet?

1. Sicherheitslösungen für Privatpersonen


Hier liegt der Fokus auf der Schaffung sicherer Wohnräume, in denen Familien und Einzelpersonen unbesorgt leben können.

  • Hausbesuche zur Risikoanalyse
  • Installation von Brandmeldeanlagen
  • Sicherheitsberatung zu Fluchtwegen
  • Schulungen zum Brandschutz

2. Sicherheitslösungen für Vermieter


Vermieter tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mieter. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Immobilien den geltenden Brandschutzbestimmungen entsprechen.

  • Erstellung individueller Brandschutznachweise
  • Regelmäßige Wartung von Brandschutzanlagen
  • Mieterinformation und Schulungen
  • Integration von Brandschutzauflagen in Mietverträgen

3. Sicherheitslösungen für Unternehmen


Unternehmen sind aufgrund von hohen Personenzahlen und speziellen Risiken oft besonderen Anforderungen im Brandschutz verpflichtet.

  • Risikobewertung und maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte
  • Schulungen und Notfallübungen
  • Implementierung von Brandschutzordnungen
  • Zeitgemäße Brandschutztechnik

FAQ Brandschutznachweise


Im Regelfall für die Gebäudeklassen 4 und 5 sowie Sonderbauten (z. B. Industriebauten, Versammlungsstätten, etc.) bei Neuerrichtung / Nutzungsänderung sowie in bestimmten Fällen auf Verlangen der zuständigen Baubehörde.


Das Brandschutzkonzept bzw. -nachweis stellt einen Lösungsvorschlag dar, wie die Schutzziele

  • Entstehung von Feuer und Rauch vorbeugen
  • Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen 
  • Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand
  • wirksame Löscharbeiten

erreicht werden können mit den Angaben der Zuwegung für die Feuerwehr, Bauteilen, Rettungsweglängen, Größe der Rettungsfenster usw der jeweiligen Landesbauordnung. 
Des Weiteren müssen andere Regularien beachtet werden wie z.B. die Löschwasserversorgung, damit die o.g. Schutzziele erreicht werden können. 
Ergänzt wird der schriftliche Teil mit Plänen, aus denen der schriftliche Teil zeichnerisch dargestellt wird. Jedes Gebäude ist für sich zu betrachten. Es gibt leider keine Patentlösung dafür.


Sie wird ermittelt von dem möglichen höchstgelegenen Aufenthaltsraum, Oberkannte fertiger Fußboden (OKFFB), bis zur tatsächlichen Erdgleiche = Höhe im Sinne der entsprechenden Landesbauordnung.

Es werden überwiegend die Höhe bis zu 7 m (Gebäudeklasse 1-3) / > 7 m bis ≤ 13 m (Gebäudeklasse 4)/ > 13 m (Gebäudeklasse 5) unterschieden. Hier beruht die Begründung auf die Rettungsgeräte der Feuerwehr.

Es können auch sog. „Sonstige Gebäude“, i.d.R. Sonderbauten, in die Gebäudeklassen eingeordnet werden. Dies hängt wieder von den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer ab.

Sie sind maßgebend.

Alle Feuerwehren verfügen über sog. tragbare Leitern (= Feuerwehrangehörige, die die Leiter tragen können). Die Steckleiter steht hier aktuell im Vordergrund. Sie hat mit Ihren 4 Teilen eine Gesamtlänge von 8,40 m. Stellt man sie in einem Winkel 70° an, so erreicht man eine Rettungs- bzw. eine Arbeitshöhe von 7 m (Quelle: Punkt 4 der Feuerwehrdienstvorschrift 10 „Die tragbaren Leitern“). Sie kann somit bis zu 7 m (I.d.R. für Gebäudeklasse 1 – 3 geeignet) eingesetzt werden.

Besitzt die Feuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter, Gelenkmast, Teleskopmast) so kann diese im Regelfall nach der jeweiligen gültigen Landesbauordnung bis zu einer Höhe von 22m eingesetzt werden. D.h., dass diese kann in allen Gebäudeklasse (1 – 5) eingesetzt werden, WENN es keine Sonderbauten sind, bei deren Höhe mehr als 22 m beträgt.

Feuerwehren, die nur über tragbaren Leitern verfügen, muss auf andere Weise der 2. Rettungsweg sichergestellt werden. Dies kann zB. durch eine weitere notwendige Treppe / Außentreppe / 2. Notwendiger Treppenraum oder in Sonderfällen durch einen Sicherheitstreppenraum geschehen.

Der 1. Rettungsweg ist immer baulich herzustellen.

Von der Gebäudeklasse hängt auch die brandschutztechnische Anforderung der Bauteile (Trennwände, Außenwände, Decken, …) ab. Sie sind aus der jeweiligen Landesbauordnungen zu entnehmen.

Ausnahme stellt grundsätzlich Sonderbauten dar. So kann bei einer erdgeschossigen Versammlungsstätte höhere brandschutztechnische Anforderungen verlangt werden als im normalen Wohnungsbau. Meistens haben die Bundesländer vereinzelt für sog. geregelte Sonderbauten eine eigene Vorschrift.


  • Bayern: § 11 BauVorlV 
  • Baden-Württemberg: Aktuell keine rechtlichen Vorgaben; hier entscheidet die zuständige Baubehörde im eigenen Ermessen
  • Berlin: § 11 BauVerfV
  • Brandenburg: § 11 BbgBauVorlV
  • Bremen: § 11 BremBauVorlV
  • Hamburg: § 15 BauVorlVO
  • Hessen: Punkt 7 BVErl
  • Mecklenburg-Vorpommern: § 11 BauVorlVO M-V
  • Niedersachsen: § 15 NBauVorlVO
  • Nordrhein-Westfalen: § 9 BauPrüfVO
  • Rheinland-Pfalz: § 5 Abs. 2 BauuntPrüfVO
  • Saarland: § 10 + 11 BauVorlVO
  • Sachsen: § 12 Abs. 4 DVOSächsBO
  • Sachsen-Anhalt: § 15 BauVorlVO
  • Schleswig-Holstein: § 11 BauVorlVO
  • Thüringen: § 11 ThürBauVorlVO


  • § 5 ArbSchG
  • § 6 ArbSchG
  • § 10 Abs. 1 ArbSchG
  • Punkt 7.1 ASR A2.2
  • § 21 Abs. 1 DGUV-V 1
  • DIN 14096


Sie ist für ein Objekt eine zugeschnittene Zusammenfassung, die das Verhalten im Brandfall und Brandverhütung aufweist.

An wen richtet sich die Brandschutzordnung?

  • Teil A: An alle Personen ( Besucher, Mitarbeiter von Fremdfirmen, …. ) sich im Gebäude aufhalten
  • Teil B: Personen ( Bewohner, Mitarbeiter, …. ) die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten
  • Teil C: Personen, welche mit besonderen Brandschutzaufgaben vertraut wurden ( Geschäftsführer, Brandschutzhelfer, …)


Alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen