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Lehrgänge im Bereich Gefahrgut

Torsten Strempel beantwortet die 4 wichtigsten Fragen

  • Gefahrgutbeauftragte nach ADR/RID/ADN/IMDG-Code

  • Gefahrgutfahrerkurse/ADR-Kurse

  • Gefahrgutunterweisung nach Kap. 1.3 ADR/RID/ADN/IMDG-Code


Gefahrgutbeauftragte – Verantwortung übernehmen, Sicherheit garantieren

In diesem Lehrgang erwerben Sie umfassendes Fachwissen zur sicheren Handhabung, Lagerung und Beförderung von Gefahrgut. Sie lernen gesetzliche Vorschriften, Risikobewertung und Notfallmanagement kennen – essenziell für Unternehmen, die Gefahrgut transportieren oder lagern. Ideal für Fach- und Führungskräfte, die als Gefahrgutbeauftragte tätig sind oder diese Rolle übernehmen wollen. Mit dieser Qualifikation sichern Sie nicht nur den Schutz von Mensch und Umwelt, sondern erfüllen auch verbindliche Compliance-Anforderungen.

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Gefahrgutfahrerkurse – Sicher unterwegs mit gefährlichen Gütern

Dieser Kurs vermittelt Fahrern praxisnahes Wissen über die Vorschriften und sicheren Transport von Gefahrgut. Inhalte sind Ladungssicherung, Kennzeichnungspflichten, Verhalten bei Unfällen und die richtige Dokumentation. Speziell für Berufskraftfahrer, die Gefahrgut transportieren, sowie für Unternehmen, die ihre Fahrer qualifizieren möchten. Durch diese Ausbildung erhöhen Sie die Sicherheit im Straßenverkehr und minimieren Haftungsrisiken.

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Gefahrgutunterweisung – Basiswissen für alle Beteiligten

Die Gefahrgutunterweisung richtet sich an alle Mitarbeiter, die mit Gefahrgut umgehen oder in den Transportprozess involviert sind. Sie vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln, Erkennungsmerkmale von Gefahrgut und das richtige Verhalten bei Störungen oder Unfällen. Besonders geeignet für Mitarbeiter in Lager, Produktion und Versand, die ihre Awareness für Gefahrgutthemen erhöhen wollen. So schaffen Sie ein sicheres Arbeitsumfeld und erfüllen gesetzliche Unterweisungspflichten.

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1. Gefahrgutbeauftragte (nach ADR/RID/ADN/IMDG-Code)


Fach- und Führungskräfte qualifizieren, die in Unternehmen Verantwortung für den sicheren Umgang mit Gefahrgut tragen.

  • Kennzeichnung und Klassifizierung
    Tiefgehendes Verständnis der Gefahrgutklassen, UN-Nummern und Sicherheitsdatenblätter zur korrekten Identifikation und Kennzeichnung aller Gefahrstoffe.
     
  • Sichere Lagerung und Handhabung
    Planung und Überwachung der sachgerechten Lagerung unter Berücksichtigung von Kompatibilitäten, Lagerbedingungen und Explosionsschutzmaßnahmen.
     
  • Transportvorschriften und Dokumentation
    Umfassende Kenntnisse der nationalen und internationalen Vorschriften (ADR, RID, ADN, IMDG-Code) sowie der Erstellung und Kontrolle von Transportdokumenten.
     
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Auswahl und Einsatz geeigneter PSA für unterschiedliche Gefahrstoffarten und Tätigkeiten im Unternehmen.
     
  • Notfallmanagement und Gefahrenabwehr
    Entwicklung und Umsetzung von Notfallplänen, Schulung von Mitarbeitenden und Koordination mit Rettungskräften bei Unfällen oder Freisetzungen.
     
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance
    Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien zur Vermeidung von Haftungsrisiken.

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2. Gefahrgutfahrerkurse / ADR-Kurse


Berufskraftfahrer befähigen, Gefahrgut sicher und regelkonform zu transportieren.

  • Gefahrgutkennzeichnung und Ladungssicherung
    Erkennen von Gefahrzetteln, korrekte Beladung und Sicherung der Ladung zur Vermeidung von Unfällen während der Fahrt.
     
  • Vorschriftsmäßiger Transport
    Einhaltung der ADR-Vorschriften, korrekte Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation für den Transport gefährlicher Güter.
     
  • Verhalten bei Störungen und Unfällen
    Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder Gefahrgutfreisetzungen, Alarmierung der zuständigen Stellen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
     
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Nutzung der erforderlichen Schutzausrüstung während Be- und Entladung sowie im Notfall.
     
  • Verantwortlichkeiten und Pflichten
    Bewusstsein für die eigene Rolle und Verantwortung als Fahrer im Gefahrguttransport.

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3. Gefahrgutunterweisung (nach Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN/IMDG-Code)


Alle Mitarbeitenden, die mit Gefahrgut umgehen oder in den Transportprozess involviert sind, für Sicherheitsaspekte sensibilisieren.

  • Grundlagen der Gefahrgutkennzeichnung
    Vermittlung der wichtigsten Gefahrgutklassen und Kennzeichnungselemente zur schnellen Erkennung.
     
  • Sichere Handhabung und Lagerung
    Basiswissen zu Risiken und Schutzmaßnahmen bei der Lagerung und dem Umgang mit Gefahrstoffen.
     
  • Verhalten im Notfall
    Einfache Handlungsanweisungen bei Unfällen, Freisetzungen und Bränden, inklusive Alarmierung und Evakuierung.
     
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Überblick über erforderliche Schutzausrüstung und deren korrekten Einsatz.
     
  • Rechtliche Grundlagen und Pflichten
    Information über gesetzliche Unterweisungspflichten und die Bedeutung der Sicherheitsvorschriften im Arbeitsalltag.

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Jeder Gefahrgut-Lehrgang vermittelt spezifische, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Prinzipien, die gemeinsam eine sichere und rechtskonforme Handhabung gefährlicher Stoffe gewährleisten. Von der umfassenden Verantwortung der Gefahrgutbeauftragten über die praktische Umsetzung durch Fahrer bis hin zur allgemeinen Sensibilisierung aller Mitarbeitenden – die Basis bildet  ein fundiertes Verständnis von Kennzeichnung, Lagerung, Transport, PSA, Notfallmaßnahmen und rechtlichen Vorgaben.

1. Gefahrgutbeauftragte nach ADR/RID/ADN/IMDG-Code


Schulungsanforderungen:

  • Umfangreiche Fachkenntnisse: 
    Die Schulung muss tiefgehendes Wissen zu allen Aspekten des Gefahrgutmanagements vermitteln, einschließlich Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Transport und Notfallmanagement.
     
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: 
    Vermittlung der einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften (ADR, RID, ADN, IMDG-Code) sowie deren Anwendung im Unternehmensalltag.
     
  • Verantwortungsbewusstsein: 
    Schulung zur Übernahme der organisatorischen und dokumentarischen Pflichten, einschließlich der Erstellung von Sicherheitsberichten und der Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
     
  • Dauer und Abschluss: 
    Die Ausbildung ist umfangreich und endet mit einer Prüfung, die zur offiziellen Bestellung als Gefahrgutbeauftragter berechtigt.
     
  • Fortbildungspflicht: 
    Regelmäßige Auffrischungsschulungen sind gesetzlich vorgeschrieben, um stets auf dem aktuellen Stand der Vorschriften zu bleiben.

Gesetzliche Vorgaben: ADR Kapitel 1.8, RID Kapitel 1.8, ADN Kapitel 1.8, IMDG-Code Kapitel 1.8
 

2. Gefahrgutfahrerkurse / ADR-Kurse


Schulungsanforderungen:

  • Praxisorientiertes Wissen: 
    Fokus auf sichere Fahrpraxis, Ladungssicherung, Kennzeichnungspflichten und Verhalten bei Unfällen oder Störungen während des Transports.
     
  • Rechtskonforme Durchführung: 
    Vermittlung der relevanten Vorschriften aus dem ADR, die speziell für Fahrer gelten, inklusive Pflichten und Verantwortlichkeiten.
     
  • Dauer und Prüfung: 
    Die Kurse dauern in der Regel mehrere Tage und schließen mit einer Prüfung ab, die für die Ausstellung oder Verlängerung des ADR-Fahrzeugführerscheins erforderlich ist.
     
  • Erweiterungen: 
    Je nach Gefahrgutart sind spezielle Zusatzmodule (z.B. für Tunnelbeschränkungen oder bestimmte Gefahrgutklassen) verpflichtend.
     
  • Wiederholungsschulungen: 
    Regelmäßige Auffrischungen alle fünf Jahre sind vorgeschrieben.

Gesetzliche Vorgaben: ADR Kapitel 8.2
 

3. Gefahrgutunterweisung nach Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN/IMDG-Code


Schulungsanforderungen:

  • Basiswissen: 
    Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Gefahrgut, Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter, die mit Gefahrgut umgehen oder in den Transportprozess involviert sind.
     
  • Zielgruppenorientierung: 
    Schulung ist auf unterschiedliche Tätigkeiten und Risiken im Unternehmen abzustimmen, vom Lagerpersonal bis zu Verwaltungskräften.
     
  • Regelmäßigkeit: 
    Die Unterweisung muss mindestens jährlich erfolgen, um das Bewusstsein für Gefahrgutthemen aufrechtzuerhalten.
     
  • Dokumentation: 
    Nachweis der durchgeführten Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben.
     
  • Inhalte: 
    Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, Transportgrundlagen, Notfallmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung.

Gesetzliche Vorgaben: ADR Kapitel 1.3, RID Kapitel 1.3, ADN Kapitel 1.3, IMDG-Code Kapitel 1.3


Unterschiede und Gemeinsamkeiten

  • Umfang und Tiefe: 
    Gefahrgutbeauftragte erhalten die umfassendste und tiefgründigste Ausbildung, während Gefahrgutfahrer praxisorientiert geschult werden und die Gefahrgutunterweisung Basiswissen für alle Beteiligten vermittelt.
     
  • Zielgruppen: 
    Gefahrgutbeauftragte sind meist Fach- oder Führungskräfte mit organisatorischer Verantwortung; Gefahrgutfahrer sind operativ tätig, und die Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden mit Gefahrgutkontakt.
     
  • Prüfung und Zertifizierung: 
    Beauftragte und Fahrer absolvieren verpflichtende Prüfungen; die Unterweisung ist eine regelmäßige, dokumentierte Schulung ohne formale Prüfung.
     
  • Gesetzliche Grundlage: 
    Alle Schulungen basieren auf den Kapiteln 1.3 und 1.8 des ADR/RID/ADN/IMDG-Codes, unterscheiden sich jedoch in Umfang und Spezifik.
     
  • Wiederholung: 
    Regelmäßige Auffrischungen sind für alle drei Kategorien vorgeschrieben, wobei die Intervalle und Inhalte variieren.

Die Schulungen im Gefahrguttransport sind klar strukturiert und auf die unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter zugeschnitten. Während Gefahrgutbeauftragte umfassende Fach- und Führungsqualifikationen erwerben, liegt der Fokus bei Fahrern auf sicherer Transportpraxis und bei der allgemeinen Unterweisung auf Sensibilisierung und Basiswissen. 

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichert dabei den Schutz von Mensch, Umwelt und Unternehmen.

 

1. Gefahrgutbeauftragte (nach ADR/RID/ADN/IMDG-Code)


Ausgestelltes Zertifikat:

  • Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung und bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Gefahrgutbeauftragten-Zertifikat bzw. eine offizielle Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten. Dieses Zertifikat bestätigt die fachliche Qualifikation zur Übernahme der Verantwortung im Unternehmen.

Gültigkeitsdauer:

  • Die Gültigkeit beträgt in der Regel 5 Jahre.
  • Innerhalb dieser Zeit ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich, um die Bestellung aufrechtzuerhalten und den aktuellen Vorschriften zu entsprechen.

Rechtsgrundlage:

  • ADR Kapitel 1.8
  • RID Kapitel 1.8
  • ADN Kapitel 1.8
  • IMDG-Code Kapitel 1.8
     

2. Gefahrgutfahrerkurse / ADR-Kurse


Ausgestelltes Zertifikat:

  • Nach erfolgreichem Kursabschluss und bestandener Prüfung wird ein ADR-Fahrerqualifizierungsnachweis (auch ADR-Schein oder ADR-Bescheinigung genannt) ausgestellt.
  • Dieses Dokument berechtigt zum Transport von Gefahrgut auf öffentlichen Straßen und ist Voraussetzung für die Fahrerlaubnis in diesem Bereich.

Gültigkeitsdauer:

  • Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.
  • Es ist eine Wiederholungsschulung (Auffrischungskurs) erforderlich, um die Gültigkeit zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

  • ADR Kapitel 8.2
  • Nationale Umsetzung der ADR-Vorschriften
     

3. Gefahrgutunterweisung nach Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN/IMDG-Code


Ausgestelltes Zertifikat:

  • Für die Gefahrgutunterweisung wird in der Regel eine Teilnahmebestätigung oder ein Unterweisungsnachweisausgestellt.
  • Dies ist kein Zertifikat im engeren Sinne, sondern ein Nachweis darüber, dass die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung durchgeführt wurde.

Gültigkeitsdauer:

  • Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen, somit ist der Nachweis jeweils für 12 Monate gültig.
  • Eine erneute Unterweisung und Dokumentation ist danach verpflichtend.

Rechtsgrundlage:

  • ADR Kapitel 1.3
  • RID Kapitel 1.3
  • ADN Kapitel 1.3
  • IMDG-Code Kapitel 1.3

Die ausgestellten Zertifikate und Nachweise bei Gefahrgut-Lehrgängen sind klar geregelt und orientieren sich an den jeweiligen Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten der Teilnehmer. 

Während Gefahrgutbeauftragte und Fahrer eine mehrjährige Gültigkeit mit verpflichtenden Auffrischungen besitzen, ist die Gefahrgutunterweisung eine jährlich zu wiederholende Maßnahme, die durch eine Teilnahmebestätigung dokumentiert wird. 

Diese Regelungen gewährleisten die kontinuierliche Qualifikation und Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut.

Torsten Strempel
leitet die Lehrgänge im Bereich Gefahrgut

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